Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

1. Aufträge werden von uns ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen ausgeführt; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.

2. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

 

§ 2 Angebot und Angebotsunterlagen

1. Unsere Angebote sind freibleibend. In der Bestellung an uns enthaltene Preise gelten erst mit unserer Auftragsbestätigung als vereinbart.

2. An Mustern, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Katalogen und sonstigen Angebotsunterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.

3. Bei Sonderanfertigungen sind wir berechtigt, Mehr- oder Mindermengen in branchenüblich angemessener Zahl zu liefern.

 

§ 3 Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar.

2.  Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Preis enthalten; sie wird am Tag der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3. Falls wir dem Besteller aufgrund besonderer Vereinbarung ein Rückgaberecht für bereits ausgelieferte Waren eingeräumt haben und dieser dieses Recht ausübt, erheben wir 5% vom Rechnungsbetrag der zurückgegebenen Ware zur Abgeltung unserer Kosten. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Den Nachweis der Rücksendung hat der Besteller zu erbringen.

4. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt nur erfüllungshalber. Voraussetzung für die Annahme von Wechseln ist die Diskontierungsmöglichkeit. Die Wechselkosten hat der Käufer zu tragen.

5. Befindet sich der Besteller mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder tritt Zahlungsunfähigkeit oder eine offensichtliche Vermögensverschlechterung ein, werden sämtliche noch offen stehenden Rechnungen – auch wenn noch Wechsel laufen – sofort zur Zahlung fällig.

6. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern.

7. Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber unseren Zahlungsansprüchen ist nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

 

§ 4 Lieferzeit

Im Angebot enthaltene Lieferzeiten sind unverbindlich. Verbindlichkeit tritt erst durch unsere Auftragsbestätigung ein. Bei unverschuldeter Lieferverzögerung ist unsere Haftung ausgeschlossen. Unverschuldet ist eine Lieferverzögerung, wenn sie u.a. auf höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung sowie von uns nicht zu vertretender verspäteter Anlieferung durch Vorlieferanten beruht. Eine uns bekannt gewordene Verschlechterung der Vermögenslage oder der Verzug des Bestellers bei der Begleichung einer offenen Rechnung verlängert die vereinbarte Lieferzeit um den Zeitraum, bis der Hinderungsgrund für die Lieferung entfallen ist.

Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist setzen. In diesem Fall ist die Schadenersatzhaftung im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall können Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens nur geltend gemacht werden, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte.

 

§ 5 Gefahrenübergang

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ oder „ab Lager“ vereinbart.

2. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung sichern; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.

 

§ 6 Mängelansprüche

1. Wir leisten für Mängel der Ware nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

2. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.

3. Offensichtliche Produktmängel sind uns innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Beweislast hierfür trifft den Besteller.

4. Die Waren sind nach Ablieferung auf ihre Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen. Äußerlich erkennbare Schäden oder Fehlmengen von Packstücken müssen sofort auf den Beförderungspapieren detailliert notiert werden. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung, gilt die gelieferte Ware als genehmigt. Äußerlich nicht erkennbare Transportschäden müssen innerhalb 24 Stunden schriftlich beim Anlieferer angezeigt und bestätigt werden. Andernfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt.

5. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Der Besteller ist verpflichtet, uns jeden Wechsel seines Geschäftssitzes unverzüglich anzuzeigen, solange noch Forderungen wegen gelieferter Waren offen stehen.

Der Besteller ist, solange er sich nicht in Verzug oder in Zahlungsschwierigkeiten befindet, zur Veräußerung der Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Veräußert er die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware, werden die durch die Veräußerung entstehenden Forderungen schon jetzt an uns abgetreten, ohne dass es im Falle der Veräußerung einer ausdrücklichen Bestätigung bedarf.

Kommt der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, ist er verpflichtet, die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben und alle uns zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Dritten von der Abtretung zu informieren. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Gerät der Besteller mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, ist er verpflichtet, auf unser Verlangen die nicht bezahlte Ware heraus zugeben. Wir sind dann berechtigt, diese zu verwerten. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

§ 8 Rücksendungen

Rücksendungen werden ohne unsere vorherige Zustimmung nicht angenommen. Sonderanfertigungen, Anbruchpackungen und nicht mehr verkaufsfähige Ware sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

 

§ 9 Gerichtsstand, geltendes Recht und Erfüllungsort

Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Saarlouis. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

Erfüllungsort der Lieferung und Zahlung ist Saarlouis. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags zwischen uns und dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.